Inverkehrsetzung Österreich Quartal (System)

Sammel- und Verwertungssysteme haben für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der von ihren Teilnehmern in Österreich in Verkehr gesetzten Massen an Gerätebatterien bis spätestens 7 Wochen nach Ablauf des Quartals, erstmals für das 3. Quartal 2008, elektronisch zu melden (§ 24 Abs. 1 BatterienVO).

Wenn Sie die Daten in Ihrem privaten Bereich speichern möchten, so drücken Sie auf "Speichern". Sie haben die Möglichkeit diese Meldungen jederzeit wieder zu öffnen, zu bearbeiten und erneut zu speichern. Zur Übermittlung der Meldung drücken Sie bitte auf den Button "Meldung einbringen". Erst damit haben sie die Meldung eingebracht.

Auch bereits eingebrachte Meldungen können wiederholt geöffnet, bearbeitet und erneut abgeschickt werden. Drücken Sie dazu bitte auf den Button "nochmals einbringen". Bitte beachten Sie dabei immer das jeweilige Ende der Meldefrist.
Sie sehen die Bezeichnung der Meldung inklusive Meldeperiode und können nun die Massen Ihrer Teilnehmer eintragen.

Inverkehrsetzung Österreich Jahr SuVS

Sammel- und Verwertungssysteme können die in der Meldeperiode von jedem Hersteller in Verkehr gesetzten Massen je Sammel- und Behandlungskategorie, hinsichtlich derer - gemäß den Angaben des Herstellers in ZAReg (Zentrales Anlagenregister) - eine Teilnahme an diesem Sammel- und Verwertungssystem erfolgt(e), erfassen.

Mit dem Button "Übernehmen" speichern Sie die Daten und kommen wieder zurück zur Liste der Hersteller. Möchten Sie gleich den nächsten Hersteller bearbeiten, so klicken Sie auf "Übernehmen und weiter".

Zur Einsichtnahme der Daten durch den entsprechenden Hersteller:
Der genannte Hersteller kann, sobald die Meldung vom Sammel- und Verwertungssystem eingebracht wurde, diese Daten lediglich einsehen.

Die einzelnen Felder können mit max. 9 Ziffern befüllt werden, wobei 2 davon die beiden Dezimalstellen bilden. Als Dezimalzeichen ist der Beistrich (kein Punkt) zu verwenden. Weiters ist die Einheit mit Kilogramm (kg) vorgegeben.