Sammel- und Verwertungssysteme
haben jährlich bis zum 10. April des darauf folgenden Jahres eine
Aufstellung der Teilnehmenden, insbesondere der Hersteller und Eigenimporteure
- unter Angabe der GLN, und der Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gesetzten
- oder zum Eigengebrauch importierten Batterien,
- hinsichtlich deren eine Teilnahme an diesem System erfolgt ist,
- getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien
zu übermitteln.
Für das Kalenderjahr 2008 hat die Meldung der Masse gemäß Z 1 die ab 26. September 2008 in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Batterien zu umfassen.
Hersteller (Importeure)
Im Bereich der Industriealtbatterien müssen Hersteller (oder Importeure) sich nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligen. In diesem Bereich besteht auch keine Meldepflicht der in Verkehr gesetzten Massen.